Nachlese zu Bodenverbrauch und -versiegelung
Im Rahmen des Themenabends...
...am vergangenen 4. Juni stand ein hochkarätig besetztes Panel an Fachleuten im Kulturzentrum zur Verfügung, um im Anschluss an kurze Impulsvorträge die Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Bodenverbrauch und -versiegelung“ zu beantworten. Es sprachen Univ.-Prof. Arthur Kanonier, Leiter Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement TU Wien, Irene Hartl-Schifko vom Amt der NÖ Landesregierung, Wolfgang Hinker von Wasser+Umwelt Binder & Hinker, Richard Leputsch vom Ziviltechnikerbüro Lengyel und Ingenieurgeologe Maximilian Rieder vom Büro Weixelberger. Moderiert wurde die Diskussion von Bürgermeisterin Andrea Kö.
Aus den Expertenaussagen kann folgendes Resümee gezogen werden:
Oberirdische Versiegelung ist ein wichtiges, weil problematisches Thema in Österreich, unterirdische Versiegelung hingegen ist vom Aufkommen her nicht relevant. Daher sind Maßnahmen gegen oberirdische Bodenversiegelung Maßnahmen gegen unterirdische Versieglung vorzuziehen, da von ihnen größere Effekte, z.B. Kühlung, Versickerung usw. zu erwarten sind.
Aus raumplanerischer Sicht ist es bei jeglichem Bauvorhaben besser in den Untergrund zu gehen als in die Fläche. Kurz: Raumplanung will nach oben und nach unten „stapeln“.
Raumplanung der Zukunft, Foto
Für eine mögliche Regulierung könne es keine generelle Vorschrift geben, so die Fachleute unisono. Vorgaben im Bebauungsplan bedürfen überdies eine entsprechenden sachlichen, vom Einzelfall abgelösten Begründung.
Die Fachleute sprachen sich für eine individuelle Bewertung und Betrachtung konkreter Bauvorhaben und eine detaillierte Baugrunderkundung aus. Die fundierte Auseinandersetzung mit dem Untergrund, im besten Fall ein Baugrundgutachten, ist das Fundament jeder Planung.
Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko!
Es wurde wiederholt betont, dass die oberirdische Versiegelung als weitaus problematischer als die unterirdische Versiegelung anzusehen ist. Das Beispiel einer Tiefgarage zeigte auf, dass bei schlecht durchlässigen Böden durch den Einbau von Rollierung (Schotterkoffer, Drainagen) positive Einflüsse auf die Versickerung von Niederschlagswässern haben kann.
Ein Mindestanteil von für Versickerung geeigneter Fläche pro Bauplatz bzw. ein Mindestanteil für unversiegelte Flächen wurde als sinnvoll erachtet (z.B. in Bebauungsvorschriften). Dazu sind aber Untergrunduntersuchungen anzustreben, da der Boden dafür geeignet sein muss: Die Präsentation eines geologischen Überblicks von Perchtoldsdorf zeigte auf, dass das an der Hangkante von Wiener Wald und Wiener Becken situierte Ortsgebiet uneinheitliche Böden aufweist.
Eine Bausperre hinsichtlich Einschränkung von unterirdischer Bodenversiegelung pauschal für das gesamte Ortsgebiet zu verordnen, sei laut Fachleuten aus Gründen der Versickerung und der inhomogenen Bodenverhältnisse nicht erforderlich.
Die Grundsätze der Regenwasserbehandlung bei einem Bauvorhaben wurden erläutert: Wasserrückhalt geht vor Wasserableitung. Versickerung und Retention sollen möglichst nahe beim Ort des Niederschlags erfolgen. Hierbei sollen natürliche Retentionsräume genutzt und die Speicherfähigkeit des Bodens genutzt werden, um so die Grundwasserneubildung zu fördern.
Bei neuen unterirdischen Bauwerken würden sich aus wasserrechtlicher Sicht zwei Fragenkomplexe stellen. Erstens: Ist Grundwasser vorhanden und wenn ja, wie sind die Auswirkungen auf die Fließrichtung? Kommt es zum Abschneiden oder Aufstauen oder fehlt etwas im Abstrom? Sind Brunnen betroffen? Zweitens: Was passiert mit Oberflächenwässern? Kann der Untergrund das Wasser aufnehmen?
Hierbei ist eine individuelle Betrachtung für jedes einzelne Grundstück notwendig (nicht jeder Boden bzw. Grundstücksverhältnisse ist zur Versickerung geeignet), pauschale Maßnahmen sind nicht geeignet bzw. nicht zielführend.
Datum der letzten Aktualisierung: 26. 6. 2024 16:04
