Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die Regeln für die Bebauung und für die Verkehrserschließung. Er muss bauliche Rahmenbedingungen wie die Straßenfluchtlinien, die Bebauungsweise und die Bebauungshöhe (oder höchstzulässige Gebäudehöhe) festlegen. Des Weiteren dürfen im Bebauungsplan Regelungen festgehalten werden, wie zum Beispiel für Schutzzonen, erhaltenswürdige Altortgebiete, Baufluchtlinien, Bauwich, Bebauungsdichte etc.

Bebauungsplanauszüge erhalten Sie bei der Bürgerservicestelle im Erdgeschoß

➔ Bebauungsplan 2020 - Plandarstellung

➔ Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Perchtoldsdorf 2023

➔ Bausperren
 



Einige Begriffsbestimmungen laut § 4 NÖ Bauordnung 2014 

Bauklasse: Festlegung des Rahmens für die Höhe der Hauptgebäude (§ 31 Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung).
Bebauungsdichte: das Verhältnis der bebauten Fläche der Gebäude zur Gesamtfläche des Grundstücks bzw. jenes Grundstücksteils, für den diese Bestimmung des Bebauungsplans gilt.
Baufluchtlinien: Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Bebauungsweise: Festlegung der Anordnung der Hauptgebäude auf dem Grundstück (§ 31 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung);
Bauwich: Der vorgeschriebene Mindestabstand eines Hauptgebäudes zu den Grundstücksgrenzen (seitlicher und hinterer Bauwich) oder zur Straßenfluchtlinie (vorderer Bauwich).

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